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Wer darf sich privat versichern, bzw. in die PKV wechseln?

In die PKV können sich Selbstständige, oder freiberuflich Tätige Personengruppen, wie zum Beispiel Architekten, Rechtsanwälte und Notare sowie Ingeneure, Beamtenanwärter und Beamte wie zum Beispiel Lehrer und Beamte im öffentlichen Dienst versichern, bzw. in diese wechseln. Darüberhinaus können sich Studenten privat versichern (Private Studentische Krankenversicherung). Für Angestellte und Arbeitnehmer gelten folgende Einschränkungen. Diese Versicherungspflichtigen Personengruppen müssen in den verangegangenen 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 50.950 Euro erreicht, oder überschritten haben.

Wie hoch sind die Beiträge für eine PKV?

Die PKV Beiträge richten sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht der zu versicherten Person sowie den von Ihnen gewünschten Leistungen.
Weitere wichtige Faktoren für die monatliche Beitragshöhe, sind die gewählten Tarife, oder eventuell gewünschte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Krankentagegeldzahlungen, Chefarztbehandlungen, oder die Wahl zwischen Mehr- und Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Welche Leistungen erbringt die PKV?

Die PKV Versicherungsleistungen sind grundsätzlich in den AVB Teil 1 und 2 (allgemeinen Vertragsbedingungen), geregelt.
Bei der Analyse des PKV Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilden ambulanten Behandlungsleistungen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilden stationären Krankenhausbehandlungsleistungen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt
PKV Vergleich - rechter Pfeilsowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc.

Welche Tarife und Tarifarten bietet die PKV?

Die allgemeinen PKV Tarife bzw. Tarifarten schlüsseln sich wie folgt auf und unterscheiden sich im wesentlichen,
Standarttarif (Basistarif)
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Standardtarif ist für ältere Versicherte gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, die PKV Monatsbeiträge zur zu zahlen und keine Rückkehrmöglichkeit zur GKV besteht.
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Basistarif bietet Grundversicherungsschutz für alle, die keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV haben, wie zum Beispiel Selbstständigen deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Rentnern, für die ein Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner nicht möglich ist.
PKV Vergleich - rechter PfeilDarüberhinaus können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Kompakttarif bietet eine Leistungsübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
PKV Vergleich - rechter PfeilEin Kompakttarif ist dann sinnvoll, wenn Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung kombiniert ist mit Höchstsatz«tarif»en, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln.
PKV Vergleich - rechter PfeilBei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationärem und Zahnbereich.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
PKV Vergleich - rechter PfeilEin Großschadentarif ist in der Wahl höherer und höchster Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR zu sehen. Durch die höhere Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitragsaufwand drastisch reduziert. Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung ist daher insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern ein interessantes Beitragssteuerungsinstrument.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
PKV Vergleich - rechter PfeilGruppenversicherungsverträge sind Versicherungen einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
PKV Vergleich - rechter PfeilVertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bietet die PKV für Sie als Versicherungsnehmer?

Die Vorteile die eine PKV bietet, lassen sich im wesentlichen wie folgt aufteilen,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsgestaltung individuell möglich in Abhängigkeit von Bedürfnissen, aufgrund freier Tarifwahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilIndividuelle und bedarfsgerechte Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsberechnung für Singles mit hohem Einkommen in jungen Jahren vorteilhaft,
PKV Vergleich - rechter PfeilFreie Arztwahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilFreie Krankenhauswahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilBehandlung als Privatpatient,
PKV Vergleich - rechter PfeilStationäre Behandlung auch im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilKostenübernahme auch für Heilpraktikerleistungen je nach Tarif,
PKV Vergleich - rechter PfeilRelativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilWeltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilVolle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilKrankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung,
PKV Vergleich - rechter PfeilFrüherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilStandardtarif im Alter wählbar, kann Beitragsbelastung senken,
PKV Vergleich - rechter PfeilAbrechnung von Privatliquidationen mit erhöhten Gebührensätzen möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilIm Einzelfall sind schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
PKV Vergleich - rechter PfeilBrille nach augenärztlicher Verschreibung jederzeit möglich, bei Gestellen alle zwei Jahre und betraglich begrenzt.

PKV

Für Personen, wie selbstständig, bzw. freiberuflich Tätige, besteht generell die Möglichkeit in eine PKV zu wechseln, bzw. diese eintretender Aufnahme Ihrer Tätigkeit abzuschliessen. Aber auch Angestellte und Arbeitnehmer die mit Ihrem Bruttojahresgehalt über der aktuellen Bemessungsgrenze von 50.950 Euro, können in die PKV wechseln. Ein unabhängiger Online Vergleich ermöglicht Ihnen, aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften und deren Tarifkombinationen kostenlos zu vergleichen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit für Ärzte und Apotheker, sowie in anderen medizienischen Berufen tätigen Personen, sich privat zu versichern. Infos über die verschiedenen Gesellschaften finden sie auch auf billigste PKV.

PKV Kündigung durch den Versicherer

Die Versicherer verzichten in der Krankheitskostenvollversicherung (Krankheitskosten, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld) ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Geregelt ist dies in § 178i VVG. Der Anbieter hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteilversicherung oder beides vereinbart ist. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 14 Abs. 1 MB/KK 94). Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der PKV Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung auf die Krankenhaustagegeldversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht für die ersten drei Versicherungsjahre, wenn ambulante und stationäre Tarife mitversichert sind.