Wer darf sich privat versichern, bzw. in die PKV wechseln?
In die PKV können sich Selbstständige, oder freiberuflich Tätige Personengruppen, wie zum Beispiel Architekten,
Rechtsanwälte und Notare sowie Ingeneure, Beamtenanwärter und Beamte wie zum Beispiel Lehrer und Beamte im öffentlichen Dienst
versichern, bzw. in diese wechseln. Darüberhinaus können sich Studenten privat versichern (Private Studentische Krankenversicherung).
Für Angestellte und Arbeitnehmer gelten folgende Einschränkungen. Diese Versicherungspflichtigen Personengruppen müssen in den
verangegangenen 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 50.950 Euro erreicht, oder
überschritten haben.
Wie hoch sind die Beiträge für eine PKV?
Die PKV Beiträge richten sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht der zu versicherten Person
sowie den von Ihnen gewünschten Leistungen.
Weitere wichtige Faktoren für die monatliche Beitragshöhe, sind die gewählten Tarife, oder eventuell gewünschte Zusatzleistungen,
wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Krankentagegeldzahlungen, Chefarztbehandlungen, oder die Wahl zwischen Mehr- und Einbettzimmer
bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.
Welche Leistungen erbringt die PKV?
Welche Tarife und Tarifarten bietet die PKV?
Die allgemeinen PKV Tarife bzw. Tarifarten schlüsseln sich wie folgt auf und unterscheiden sich im wesentlichen,
Standarttarif (Basistarif)
Der Standardtarif ist für ältere Versicherte gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, die PKV Monatsbeiträge zur
zu zahlen und keine Rückkehrmöglichkeit zur GKV besteht.
Der Basistarif bietet Grundversicherungsschutz für alle, die keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV haben, wie zum Beispiel
Selbstständigen deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Rentnern, für die ein Beitritt zur Krankenversicherung
der Rentner nicht möglich ist.
Darüberhinaus können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
Der Kompakttarif bietet eine Leistungsübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
Ein Kompakttarif ist dann sinnvoll, wenn Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung kombiniert ist mit
Höchstsatz«tarif»en, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln.
Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationärem und
Zahnbereich.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
Ein Großschadentarif ist in der Wahl höherer und höchster Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR zu sehen. Durch die höhere
Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitragsaufwand drastisch reduziert. Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung ist daher
insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern ein interessantes Beitragssteuerungsinstrument.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
Gruppenversicherungsverträge sind Versicherungen einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen
Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem
Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für
Ausschnittsdeckungen.
Vertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich
tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte,
Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig,
also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.
Welche Vorteile bietet die PKV für Sie als Versicherungsnehmer?
Die Vorteile die eine PKV bietet, lassen sich im wesentlichen wie folgt aufteilen,
Beitragsgestaltung individuell möglich in Abhängigkeit von Bedürfnissen, aufgrund freier Tarifwahl,
Individuelle und bedarfsgerechte Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich,
Beitragsberechnung für Singles mit hohem Einkommen in jungen Jahren vorteilhaft,
Freie Arztwahl,
Freie Krankenhauswahl,
Behandlung als Privatpatient,
Stationäre Behandlung auch im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung möglich,
Kostenübernahme auch für Heilpraktikerleistungen je nach Tarif,
Relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich,
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach Tarif möglich,
Weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich,
Volle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich,
Krankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung,
Früherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige möglich,
Standardtarif im Alter wählbar, kann Beitragsbelastung senken,
Abrechnung von Privatliquidationen mit erhöhten Gebührensätzen möglich,
Im Einzelfall sind schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
Brille nach augenärztlicher Verschreibung jederzeit möglich, bei Gestellen alle zwei Jahre und betraglich begrenzt.