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Wer darf sich privat versichern, bzw. in die PKV wechseln?

In die PKV können sich Selbstständige, oder freiberuflich Tätige Personengruppen, wie zum Beispiel Architekten, Rechtsanwälte und Notare sowie Ingeneure, Beamtenanwärter und Beamte wie zum Beispiel Lehrer und Beamte im öffentlichen Dienst versichern, bzw. in diese wechseln. Darüberhinaus können sich Studenten privat versichern (Private Studentische Krankenversicherung). Für Angestellte und Arbeitnehmer gelten folgende Einschränkungen. Diese Versicherungspflichtigen Personengruppen müssen in den verangegangenen 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 48.600 Euro erreicht, oder überschritten haben.

Wie hoch sind die Beiträge für eine PKV?

Die PKV Beiträge richten sich unter anderem nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht der zu versicherten Person sowie den von Ihnen gewünschten Leistungen.
Weitere wichtige Faktoren für die monatliche Beitragshöhe, sind die gewählten Tarife, oder eventuell gewünschte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Krankentagegeldzahlungen, Chefarztbehandlungen, oder die Wahl zwischen Mehr- und Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Welche Leistungen erbringt die PKV?

Die PKV Versicherungsleistungen sind grundsätzlich in den AVB Teil 1 und 2 (allgemeinen Vertragsbedingungen), geregelt.
Bei der Analyse des PKV Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilden ambulanten Behandlungsleistungen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilden stationären Krankenhausbehandlungsleistungen,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung,
PKV Vergleich - rechter Pfeilder Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt
PKV Vergleich - rechter Pfeilsowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc.

Welche Tarife und Tarifarten bietet die PKV?

Die allgemeinen PKV Tarife bzw. Tarifarten schlüsseln sich wie folgt auf und unterscheiden sich im wesentlichen,
Standarttarif (Basistarif)
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Standardtarif ist für ältere Versicherte gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, die PKV Monatsbeiträge zur zu zahlen und keine Rückkehrmöglichkeit zur GKV besteht.
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Basistarif bietet Grundversicherungsschutz für alle, die keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV haben, wie zum Beispiel Selbstständigen deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Rentnern, für die ein Beitritt zur Krankenversicherung der Rentner nicht möglich ist.
PKV Vergleich - rechter PfeilDarüberhinaus können sich Studenten im Basistarif versichern, die aus der Studentischen Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Komakttarif
PKV Vergleich - rechter PfeilDer Kompakttarif bietet eine Leistungsübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung.
PKV Vergleich - rechter PfeilEin Kompakttarif ist dann sinnvoll, wenn Ein- oder Zweibettzimmerbelegung mit Chefarztbehandlung kombiniert ist mit Höchstsatz«tarif»en, ergänzt um vernünftige Leistungen bei Brillen und anderen Hilfsmitteln.
PKV Vergleich - rechter PfeilBei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationärem und Zahnbereich.
Großschadentarif (Hoher Selbstbehalt)
PKV Vergleich - rechter PfeilEin Großschadentarif ist in der Wahl höherer und höchster Selbstbehalte von bis zu 5.000 EUR zu sehen. Durch die höhere Selbstbeteiligung wird der monatliche Beitragsaufwand drastisch reduziert. Die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung ist daher insbesondere bei Selbstständigen und Freiberuflern ein interessantes Beitragssteuerungsinstrument.
Kollektivtarif (Gruppentarif)
PKV Vergleich - rechter PfeilGruppenversicherungsverträge sind Versicherungen einer Gruppe von Personen in einem Versicherungsschein durch einen Versicherungsnehmer. Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand und eine günstigere Prämie. Verbreitet sind vor allem Gruppenverträge mit Berufsverbänden und Firmen und sonstigen Verbänden. Geboten werden auch Verträge für Auslandsreisen sowie für Ausschnittsdeckungen.
PKV Vergleich - rechter PfeilVertragspartner im Kollektivtarif sind Firmen (für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten und dieser Vereinigung zwangsweise angehören, wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Architekten und andere Kammerorganisationen, schließlich rechtsfähige Vereinigungen solcher Berufe, die überwiegend selbstständig, also freiberuflich ausgeübt werden wie Anwaltsvereine, Verbände der Journalisten usw.

Welche Vorteile bietet die PKV für Sie als Versicherungsnehmer?

Die Vorteile die eine PKV bietet, lassen sich im wesentlichen wie folgt aufteilen,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsgestaltung individuell möglich in Abhängigkeit von Bedürfnissen, aufgrund freier Tarifwahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilIndividuelle und bedarfsgerechte Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsberechnung für Singles mit hohem Einkommen in jungen Jahren vorteilhaft,
PKV Vergleich - rechter PfeilFreie Arztwahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilFreie Krankenhauswahl,
PKV Vergleich - rechter PfeilBehandlung als Privatpatient,
PKV Vergleich - rechter PfeilStationäre Behandlung auch im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilKostenübernahme auch für Heilpraktikerleistungen je nach Tarif,
PKV Vergleich - rechter PfeilRelativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilBeitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilWeltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilVolle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilKrankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung,
PKV Vergleich - rechter PfeilFrüherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilStandardtarif im Alter wählbar, kann Beitragsbelastung senken,
PKV Vergleich - rechter PfeilAbrechnung von Privatliquidationen mit erhöhten Gebührensätzen möglich,
PKV Vergleich - rechter PfeilIm Einzelfall sind schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig,
PKV Vergleich - rechter PfeilBrille nach augenärztlicher Verschreibung jederzeit möglich, bei Gestellen alle zwei Jahre und betraglich begrenzt.

PKV Berater

Was bedeutet unabhängiger PKV Berater? Dies ist ein Versicherungsberater, der an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist und Ihnen aus einer Vielzahl von Anbietern, sowie deren angebotene Tarife und Leistungen Angebote erstellen kann. Wir arbeiten deutschlandweit mit mehreren Tausend Maklern zusammen, die sich speziell auf das Thema PKV spezialisiert haben. Damit Sie einen Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort haben, wird Ihre Anfrage direkt an einen Berater aus Ihrem Postleitzahlgebiet weiter geleitet, sodaß dieser Ihnen bei eventuellen Fragen zu jeder Zeit zur Verfügung steht. Besuchen Sie auch die Seite PKV Central.

PKV Kündigung

Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu § 2 MB/KK 94 bzw. § 178h Abs. 1 VVG. Der PKV Berater Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt. Der Versicherungsnehmer kann seine in folgenden Fällen außerordentlich kündigen: Wenn er durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kraft Gesetzes versicherungspflichtig wird, bei Beitragsanpassungen gem. § 13 Abs. 5 MB/KK 94 oder bei Verminderung der Leistungen z. B. bei Erhöhung des Selbstbehalts.